TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR DAS GEWINNSPIEL VON EUROPA FÜR NIEDERSACHSEN – FACEBOOK UND INSTAGRAM

1. Gegenstand der Teilnahmebedingungen und Veranstalter

(1) Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme an dem Gewinnspiel sowie gegebenenfalls erforderliche Rechteübertragungen. Die Beschreibung und der Ablauf des jeweiligen Gewinnspiels erfolgen im Rahmen der jeweiligen Gewinnspielaktion auf der Facebook-Seite „Europa für Niedersachsen” und der Instagram-Seite “europafuerniedersachsen”.

(2) Veranstalter des Gewinnspiels ist das Niedersächsische Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, Osterstraße 40, 30159 Hannover.

(3) Mit Teilnahme an dem jeweiligen Gewinnspiel werden diese Teilnahmebedingungen angenommen.

(4) Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und Instagram, es wird weder von Facebook und Instagram gesponsert, unterstützt noch organisiert.

2. Teilnahme

(1) Teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Ausgeschlossen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Niedersächsischen Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, der Madsack Medienagentur GmbH & Co. KG sowie verbundener Unternehmen sowie Angehörige solcher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und deren Verwandte. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt.

(2) Teilnahmeberechtigte Personen können an dem Gewinnspiel teilnehmen, indem sie mindestens ein Gewinnspiel-Posting auf Facebook oder Instagram liken („Gefällt-mir” klicken), der Facebook- oder Instagram-Seite der Veranstalterinnen und Veranstalter folgen (bzw. diese abonnieren) und unter dem bewerteten Posting kommentieren, warum sie den Gewinn erhalten möchten (hier: eine der im Interreg Spezial aufgeführten Führungen für maximal fünf Personen sowie ein Niedersachsen-Ticket bzw. Niedersachsen-Ticket plus Groningen (bei Auswahl der Führung in der Synagoge Groningen) der Niedersachsentarif GmbH für maximal fünf Personen). Voraussetzung für eine gültige Teilnahme ist, dass die Bewertung sowie der Kommentar bis zur Auswahl der Gewinnerin oder des Gewinners belassen werden.

3. Gewinne und Gewinnbenachrichtigung

(1) Teilnahmeschluss ist der 31.07.2022. Die Gewinnerin oder der Gewinner wird innerhalb einer Woche nach Teilnahmeschluss unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmerinnen und Teilnehmern per Zufallsprinzip ermittelt. Die Gewinnerin oder der Gewinner wird per Facebook-Kommentar-Funktion, Instagram-Kommentar-Funktion oder in einer gesonderten Nachricht benachrichtigt und aufgefordert, eine Direkt-Nachricht über Facebook oder Instagram zu senden, in der die persönlichen Daten ordnungs- und wahrheitsgemäß vollständig übermittelt werden. Diese Angaben dienen der Kontaktaufnahme mit der Gewinnerin oder dem Gewinner zwecks weiterer Absprachen.

(2) Geht von einer Gewinnerin oder einem Gewinner innerhalb der angegebenen Frist keine Direkt-Nachricht beim Veranstalter des Gewinnspiels ein, erlischt der Gewinnanspruch. Wir sind in diesem Fall berechtigt, eine Ersatzauslosung durchzuführen.

(3) Je Teilnehmerin oder Teilnehmer ist nur ein Gewinn möglich.

(4) Der Gewinn ist weder übertragbar, noch kann der Gewinn getauscht oder in bar ausgezahlt werden.

(5) Sofern Umstände eintreten, die wir nicht zu vertreten haben, akzeptiert die jeweilige Gewinnerin oder der jeweilige Gewinner einen angemessenen Ersatzgewinn. Nicht zu vertretenden Umstände sind insbesondere solche, die bei den Interreg-Projekten oder den die Führungen anbietenden Einrichtungen liegen.

(6) Der Gewinn muss spätestens zum 31.12.2023 angetreten werden. Nach Absprache mit dem Niedersächsischen Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung zu Auswahl des Gewinns erhält die Gewinnerin oder der Gewinnereinen Gutscheincode für das Niedersachsen-Ticket sowie den Gutschein für die ausgewählte Führung per Post oder per E-Mail. Werden die Gewinne per Post an die angegebene Anschrift übersendet, so geht mit der Übergabe des Gewinns an eine Transportperson die Gefahr auf die Gewinnerin oder den Gewinner über: für Lieferschäden sind wir nicht verantwortlich. Nach Absendung des Gewinns liegen die Verantwortung für die An- und Abfahrt sowie für die Wahrnehmung der Führung bei der Gewinnerin oder dem Gewinner. Das Niedersächsischen Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung haftet nicht für Schäden die in Verbindung der Wahrnehmung des Gewinns, bei der An- bzw. Abfahrt oder der Führung entstehen. Ein Anspruch auf Erstattung von Kosten über die vorgenannten Bestimmungen hinaus besteht nicht.

4. Nutzungsrechtseinräumung

(1) Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer garantiert, Inhaberin oder Inhaber der erforderlichen Rechte an hochgeladenen bzw. verlinkten Fotos zu sein, sollte der Kommentar diese enthalten. Ist die Teilnehmerin oder der Teilnehmer nicht alleinige Urheberin oder alleiniger Urheber oder Rechteinhaberin oder Rechteinhaber, erklärt sie oder er ausdrücklich, über die für die Teilnahme am Gewinnspiel erforderlichen Rechte zu verfügen.

(2) Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer räumt dem Veranstalter des Gewinnspiels an dem von ihr oder ihm verwendeten Foto nachfolgende einfache, zeitlich und räumlich unbegrenzte aber nicht exklusive Nutzungsrechte ein: ● das Recht zur Speicherung des Fotos auf einem Server;

(3) Mit der Annahme des Gewinns willigt die Gewinnerin oder der Gewinner ein, dass wir ihren oder seinen Namen zu Werbezwecken verwenden dürfen.

5. Haftung und Freistellung

(1) Sofern die Teilnehmerin oder der Teilnehmer Fotos hochlädt, garantiert der Teilnehmer, dass sie oder er keine Inhalte übersenden wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt.

(2) Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer stellt dem Veranstalter des Gewinnspiels von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art frei, die aus der Rechtswidrigkeit von Fotos resultieren, die die die Teilnehmerin oder der Teilnehmer verwendet hat. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, die Veranstalterin oder den Veranstalter von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.

(3) Mit der Teilnahme am Gewinnspiel stellt die Teilnehmerin oder der Teilnehmer Facebook und Instagram von jeder Haftung frei.

(4) Jegliche Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters und seiner Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.

6. Ausschluss

(1) Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt den Veranstalter des Gewinnspiels, die jeweilige Teilnehmerin oder den jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn die Teilnehmerin oder der Teilnehmer falsche Angaben macht oder verwendete Fotos oder andere Inhalte (z.B. Kommentare) geltendes Recht oder Rechte Dritter verletzen. Gleiches gilt bei Kommentaren, die als gewaltverherrlichend, anstößig, belästigend oder herabwürdigend angesehen werden können oder in sonstiger Weise gegen das gesellschaftliche Anstandsgefühl verstoßen.

(2) Handelt es sich bei der ausgeschlossenen Teilnehmerin oder dem ausgeschlossenen Teilnehmer um eine bereits ausgeloste Gewinnerin oder einen bereits ausgelosten Gewinner, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.

7. Vorzeitige Beendigung sowie Änderungen

Der Veranstalter des Gewinnspiels behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder in seinem Verlauf abzuändern, wenn es aus technischen (z.B. Computervirus, Manipulation von oder Fehler in Software/Hardware) oder rechtlichen Gründen (z.B. Untersagung durch Facebook oder Instagram) nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels zu garantieren.

8. Datenschutz

Wir sind verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, sofern wir diese selbst verarbeiten. Wir werden die Angaben zur Person der Teilnehmerin oder des Teilnehmers sowie ihre oder seine sonstigen personenbezogenen Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechtes verwenden. Wir werden die Informationen nur insoweit speichern, verarbeiten und nutzen, soweit dies für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist bzw. eine Einwilligung der Teilnehmerin oder des Teilnehmers vorliegt. Dies umfasst auch eine Verwendung zur Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte. Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels verwendet und anschließend gelöscht.

Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer kann jederzeit Auskunft über die zu ihrer oder seiner Person gespeicherten Daten verlangen. Im Übrigen gilt die  Datenschutzerklärung des Veranstalters des Gewinnspiels entsprechend, die unter https://www.mb.niedersachsen.de/startseite/service/pressekontakt/hinweise-zum-datenschutz-im-nds-ministerium-fuer-bundes-und-europaangelegenheiten-und-regionale-entwicklung-164798.html abrufbar ist.

9. Schlussbestimmungen

(1) Sollten die Teilnahmebedingungen unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt.

(2) Es gilt deutsches Recht. Ein Rechtsweg zur Überprüfung der Auslosung ist ausgeschlossen.